Wenn Produkte nicht halten, was sie versprechen

Wer sich gesund ernähren möchte, achtet beim Einkaufen gerne auf Hinweise wie „Vollkorn“ oder „unbehandelt“ – doch halten die Angaben immer, was sie versprechen? Das sind die Tricks der Lebensmittelhersteller.
Auch wenn die fantasievollen Produktnamen wie „Kornkraft“ oder „Kornvital“ suggerieren, dass in den Backwaren volles Korn zum Einsatz kam, muss dies nicht stimmen. Ebenso wenig wie bei „Mehrkornbrötchen“ oder „Vierkornbrot“. Meist sind die Produkte aus hellem Mehl gebacken, enthaltene Körner oder Ölsaaten wie Sonnenblumenkerne oder Leinsamen dienen nur zur Deko oder werden dem Teig beigefügt.
Sicher gehen können Verbraucherinnen und Verbraucher in diesen Fällen nur, wenn auch wirklich der Begriff „Vollkorn“ auftaucht – dann muss Vollkornmehl oder -schrot mit einem Mehlanteil von mindestens 90 Prozent enthalten sein.
Hirtenkäse entspricht nicht unbedingt dem Produkt Schafskäse
Ähnlich verhält es sich mit vielen anderen Produkten. So muss ein Hirtenkäse oder ein Käse in Salzlake nicht zwingend aus Schafsmilch hergestellt sein auch wenn er griechischem Schafskäse, also Feta, sehr ähnlich ist. Diese Bezeichnung darf der Käse nur führen, wenn die verwendete Milch von Tieren stammt, die auf dem griechischen Festland oder der Insel Lesbos leben und wenn er Schafsmilch und höchstens 30 Prozent Ziegenmilch enthält. Alle anderen Produkte mit ähnlich klingenden Namen sind meist aus der günstigeren Kuhmilch hergestellt.
Apropos Griechenland: Wer schwarze Oliven liebt, sollte beim Einkauf darauf achten, dass es sich dabei nicht um geschwärzte Oliven handelt. Weil schwarze Oliven nämlich länger zum Reifen brauchen, kürzen manche Produzenten den Prozeß einfach ab, indem sie unreife, grüne Oliven mit den dafür zugelassenen Farbstabilisatoren Eisengluconat (E 579) und Eisenlactat (E 585) färben. Das ist erlaubt, die Ware muss aber dementsprechend gekennzeichnet sein. Echte schwarze Oliven erkennt man an ihrem dunklen Kern.
Auch Begriffe wie „Milch“, „Butter“ und „Käse“ sind gesetzlich geschützt und dürfen nur für tierische Erzeugnisse verwendet werden. Deshalb darf beispielsweise die milchähnliche Flüssigkeit aus Sojabohnen nicht als Sojamilch, sondern muss als Sojadrink bezeichnet werden. Gleiches gilt für den Haferdrink.
Manche Namen von Produkten führen in die Irre
Und es gibt auch keine Tofu-Butter oder einen Veggie-Käse. Allerdings gibt es hier Ausnahmen: Die Kokosmilch und die Erdnussbutter dürfen deshalb ihre Namen behalten. Der Fleisch- oder Leberkäse hat ebenfalls nichts mit einem Käse gemein, besteht aber aus Fleisch mit oder auch ohne Leberanteil, ist also immerhin ein Produkt mit tierischem Ursprung.
Irreführend ist oft auch die Bezeichnung Kalbsleberwurst, in der lange Zeit nur Leber vom Schwein enthalten war. Inzwischen darf sie sich nur so nennen, wenn wenigstens die Hälfte der enthaltenen Leber vom Kalb oder Jungrind stammt, so die Verbraucherzentrale. Ansonsten wird sie als „Kalbfleisch-Leberwurst“ bezeichnet, wenn sie weniger als die Hälfte oder gar keine Kalbsleber enthält, oder als „Kalbsleberwurst mit Schweinefleisch“.

Sind unbehandelte Produkte schadstofffrei?
Wer seinem Kuchen oder Gericht einen Hauch Zitrone verleihen möchte und abgeriebene Schale beifügt, achtet beim Einkauf meist darauf, dass es sich um unbehandelte Zitrusfrüchte handelt – im Glauben, sie seien nicht gegen Ungeziefer gespritzt worden. Das ist jedoch falsch. Der Begriff „unbehandelt“ bezieht sich nur darauf, dass die Früchte nach der Ernte nicht konserviert oder gewachst wurden. Eine unbehandelte Zitrone ist also nicht unbedingt schadstofffrei.
Und wer bei der Bezeichnung Imkerhonig an den Imker aus der Region denkt, bekommt eine falsche Vorstellung suggeriert, denn der Honig kann von Bienen aus aller Welt stammen und nur in einem Betrieb abgefüllt worden sein. Die Herkunft des Honigs selbst findet man meist nur im Kleingedruckten, wobei man sich auch mit der Angabe „aus EU-Ländern und/oder Nicht-EU-Ländern“ zufriedengeben muss.
Wer deutschen Honig haben möchte, sollte beim Kauf auf den Hinweis „Deutscher Imkerbund e.V.“ achten. Er wird auch in einem speziellen, geschützten Glas verkauft. Der Hinweis „kalt geschleudert“ darf übrigens nicht mehr verwendet werden, so die Verbraucherzentrale, da jeder käufliche Honig kalt geschleudert wird.
Produkt Ei ist gut gekennzeichnet
Bleibt schließlich noch der Hinweis auf die Herkunft von Eiern. So darf auf einer Packung eine deutsche Packstelle angegeben sein, auch wenn die Eier selbst beispielsweise aus den Niederlanden stammen. Den Nachweis über die Herkunft des Eis findet sich immer auf den Eiern selbst im Stempel. Dort bedeutet DE, dass das Ei aus Deutschland kommt. Stammt es aus den Niederlanden wird es mit NL gekennzeichnet.
Diese Beispiele zeigen, dass man sich beim Einkauf manche Produkte schon etwas genauer ansehen und auch mal das Kleingedruckte lesen sollte, um sicher zu gehen, um was es sich genau handelt, was darin enthalten ist oder woher eine Ware kommt.