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Zahnspange: Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Bei Erwachsenen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nur in bestimmten Fällen die Kosten für eine Zahnspange.
Bild: SolisImages, gettyimages.com
Bei Erwachsenen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nur in bestimmten Fällen die Kosten für eine Zahnspange.

Schätzungsweise die Hälfte der Kinder und Jugendlichen in Deutschland ist in kieferorthopädischer Behandlung. Diese ist oft kostspielig. Wann können Eltern mit einem Zuschuss der Krankenkasse rechnen?


Eine kieferorthopädische Behandlung kann medizinisch notwendig sein, wenn Fehlstellungen von Zähnen oder Kiefer vorliegen. Vor der Behandlung mit einer Zahnspange gruppiert der Kieferorthopäde beziehungsweise die Kieferorthopädin jeden Fall in eine von fünf Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) ein. Liegt ein KIG-Behandlungsgrad 3, 4 oder 5 vor, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für Patienten und Patientinnen, die sich zu Beginn der Behandlung zwischen dem 10. und 18. Lebensjahr befinden. 

"Kassenzahnspange"

Wenn die gesetzliche Krankenkasse die Kosten der Behandlung übernimmt, zahlt sie für die Versorgung, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist – dies wird oft als „Kassenzahnspange“ bezeichnet. Auf diese zuzahlungsfreie Behandlungsmöglichkeit muss hingewiesen werden. Sind andere Methoden und Geräte gewünscht, entstehen für die Eltern Zusatzkosten. Kieferorthopäden sind verpflichtet, ihren Patienten vor Beginn der Behandlung eine detaillierte Kostenaufstellung mitzugeben, den sogenannten Heil- und Kostenplan.

Möglich ist die Korrektur von Zahnfehlstellungen und Kieferfehllagen durch herausnehmbare oder festsitzende Apparaturen. Festsitzende bestehen aus Metallbändern und kleinen Plättchen (Brackets), die an den Zähnen befestigt werden. Bögen und Drähte verbinden die Elemente. So wird ununterbrochen ein leichter Druck auf die Zähne ausgeübt, die bewegt werden sollen. Herausnehmbare Geräte wirken nur, wenn sie nachts durchgehend und mindestens einige Stunden am Tag getragen werden, kleinere Spangen auch ganztags.

Bei Erwachsenen übernimmt gesetzliche Krankenkasse nur in Ausnahmefällen die Kosten

Bei Erwachsenen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nur in Ausnahmefällen die Kosten für eine Zahnspange – zum Beispiel, wenn schwere Kieferanomalien vorliegen. Unabhängig vom Alter der Patienten gilt: Sowohl bei einer festen als einer herausnehmbaren Spange ist eine gute Mundhygiene nötig, da sonst Karies, Zahnschmelzschädigungen oder Zahnbetterkrankungen drohen. (akz-o)

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