Welche Folgen haben Beitragsschulden?

Wer krankenversichert ist, für den übernimmt die Gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen – vorausgesetzt, die Beiträge werden regelmäßig gezahlt.
Doch was passiert, wenn dies nicht möglich ist? Bei Beschäftigten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert sind, wird jeden Monat ein prozentualer Teil des Bruttogehalts gemeinsam mit dem Anteil des Arbeitgebers an die Versicherung überwiesen.
Hauptberuflich Selbstständige gelten in der GKV als „Selbstzahler“ und entrichten allein den vollen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung. Bei der Berechnung der Beiträge wird davon ausgegangen, dass sie mindestens 2.283,75 Euro brutto pro Monat verdienen. Kann der Versicherte die Beiträge nicht zahlen, werden die Schulden jeden Monat größer. Eine neue Regelung, die Anfang 2019 in Kraft treten soll, sieht vor, die Mindestbemessungsgrenze für freiwillig Versicherte zu halbieren. Der Beitrag für die Krankenversicherung wird sich dementsprechend reduzieren. Ist ein gesetzlich Versicherter mit Zahlungen in Höhe von Beitragsanteilen für zwei Monate im Rückstand und kann trotz Mahnung die Schulden nicht begleichen, so ruht der volle Versicherungsschutz.
Ratenzahlung vereinbaren
Wer mit den Beitragszahlungen in Verzug gerät, sollte sich frühzeitig mit seiner Krankenversicherung in Verbindung setzen. Überweist der Versicherte den Monatsbeitrag und die Rate inkl. Verzugszins fristgerecht, hat er wieder Anspruch auf alle Leistungen der Krankenversicherung. Im Falle einer Hilfebedürftigkeit kann der Versicherte zudem beantragen, dass die Beiträge durch den zuständigen Sozialleistungsträger übernommen werden. (akz-d)
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