Neues Betreuungsrecht: Das hat sich zum 1. Januar 2023 geändert

Mit der Betreuungsrechtsreform gibt es 2023 Änderungen im Betreuungsrecht. Die Alzheimer Gesellschaft Augsburg e.V. hat einfach erklärt, was das bedeutet. Eine Zusammenfassung gibt auch Walter Hell bei einem Vortrag am 30. Januar 2023.
Zu Beginn des Jahres 2023 gibt es einige Änderungen im Betreuungsrecht. Ziel ist, dass die Wünsche betreuter Personen künftig stärker berücksichtigt werden. Dazu sollen Betroffene besser über das Betreuungsverfahren informiert und darin eingebunden werden.
Zusammenfassung der Änderungen des Betreuungsrechts 2023:
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Mehr Transparenz in Betreuungsverfahren
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Weniger Aufgaben für Betreuerinnen und Betreuer
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Interesse am Willen statt Wohl betreuter Personen
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Neues Notvertretungsrecht für Ehepartner
Mehr Transparenz soll es insbesondere bei gerichtlichen Entscheidungen geben. Dazu gehören Fragen wie:
- Soll es eine Betreuung geben?
- Wie soll eine Betreuung eingerichtet werden?
- Wer wird als Betreuerin oder Betreuer ausgewählt?
- Wie wird der Betreuer oder die Betreuerin durch das Betreuungsgericht kontrolliert?
Neue Aufgaben: Unterstützung in der Betreuung
Grundlegend überarbeitet wurde auch die Regelung über die Pflichten von Betreuerinnen und Betreuern. Bisher umfassten diese im Rahmen des gerichtlich bestimmten Aufgabenkreises alle Tätigkeiten, die erforderlich waren, um die Angelegenheiten der betreuten Person rechtlich zu besorgen. Klargestellt wurde mit der Änderung des Betreuungsrechts 2023, dass die Betreuerin oder der Betreuer die betreute Person primär darin unterstützt, ihre Angelegenheiten rechtlich selbst zu besorgen.
Der Aufgabenkreis einer Betreuerin oder eines Betreuers setzt sich künftig immer aus einem oder mehreren Aufgabenbereichen zusammen. Eine Betreuung in allen Angelegenheiten ist dann generell unzulässig. Auch hier gilt der Erforderlichkeitsgrundsatz. Zudem darf eine Betreuerin oder ein Betreuer bestimmte Entscheidungen nur treffen, wenn sie als Aufgabenbereich vom Betreuungsgericht ausdrücklich angeordnet worden sind – zum Beispiel die Entscheidung über freiheitsentziehende Maßnahmen.
Entscheidungen nach der Betreuungsrechtsreform 2023
Eine weitere wesentliche Änderung ist die durchgängige Streichung des Begriffs „Wohl“ aus den Neuregelungen der Reform. Entscheidungen sollen sich nicht an objektiven Interessen der betreuten Person, sondern an deren Willen und Präferenzen orientieren.
Neu: Das Notvertretungsrecht für Ehepartner
Seit dem 1. Januar 2023 hat der Gesetzgeber außerdem ein Notvertretungsrecht für Ehepartner geschaffen, das im Krankheitsfall in bestimmten Fällen greift und damit eine eilige Betreuung nicht erforderlich ist.
Vortrag zu neuem Betreuungsrecht in Augsburg
Die Alzheimer Gesellschaft Augsburg e.V. lädt zu einem Vortrag zum neuen Betreuungsrecht nach der Reform 2023 ein. Referent Walter Hell, ehemaliger Richter und Leiter des Betreuungsgerichts Augsburg, wird darin auf die Änderungen eingehen und über das Thema und die Vorteile einer Vorsorgevollmacht informieren. Anschließend bleibt genügend Zeit für Fragen und zur Diskussion.
Auf einen Blick:
- Wann? am 30. Januar 2023 um 19 Uhr
- Wo? im Zeughaus, 86150 Augsburg (Reichlesaal, 1. Stock),
Für die Teilnahme am Vortrag ist keine Anmeldung erforderlich. Außerdem wird die Präsenzveranstaltung mit einer virtuellen Veranstaltung kombiniert. Der Vortrag von Referent Walter Hell wird dazu per Live-Stream über die Software Zoom übertragen. Wer online teilnehmen möchte, kann sich per E-Mail an veranstaltungen@alzheimer-augsburg.de anmelden. Am 30. Januar 2023 erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Link zur Veranstaltung.
pm/paju