Die Augen lasern lassen?

Nie wieder eine Brille oder Kontaktlinsen tragen: Davon träumen viele, die nicht gut sehen. Eine Augenlaser-OP könnte diesen Traum erfüllen - oder?
Denn der Eingriff ist teuer – und eine Garantie, dass er zum gewünschten Ziel führt, gibt es nicht. In Deutschland ist die sogenannte Lasik-Methode etabliert. Lasik steht für „Laser in-situ Keratomileusis“ – ein spezielles Operationsverfahren unter Einsatz eines Lasers. Prof. Michael Knorz, Augenarzt und Leiter des Lasik-Zentrums an der Universitätsaugenklinik Mannheim, hat es 1993 in Deutschland eingeführt. Inzwischen gibt es bundesweit Augenlaserzentren und auf Augenlaser-OPs spezialisierte Praxen.
Mit einer Lasik-OP kann Kurzsichtigkeit bis maximal etwa minus zehn Dioptrien korrigiert werden, Weitsichtigkeit lässt sich bis ungefähr plus drei Dioptrien und eine Hornhautverkrümmung bis etwa vier Dioptrien behandeln. Für den Eingriff muss der Patient volljährig sein. Auch nach oben hin ist das Alter begrenzt: „Jenseits des 60. Lebensjahres ist eine Augenlaser-OP wegen der Alterssichtigkeit nicht empfehlenswert“, erklärt Knorz. Nicht infrage kommt die Operation außerdem für Menschen, die einen Grauen oder Grünen Star haben – beide Erkrankungen werden anders behandelt – sowie für Patienten mit Rheuma oder Bindegewebserkrankungen.
Aufklärung ist wichtig
Bevor es losgeht, sollte der Betroffene umfassend aufgeklärt werden, sagt Knorz. Es kann zu Infektionen am Auge kommen. Und im ersten Jahr nach der OP klagen manche Patienten über trockene Augen. Es kann außerdem sein, dass der Operierte eine Zeit lang Strahlenkränze rund um Lichtquellen (Halos) oder Doppelbilder sieht.
„Das größte Risiko besteht aber darin, dass die Fehlsichtigkeit nicht in allen Fällen vollständig korrigiert werden kann“, fügt Daniela Hubloher hinzu, Gesundheitsexpertin von der Verbraucherzentrale, „und der Patient auch danach noch eine Sehhilfe braucht.“
Zudem kann es passieren, dass man nach einiger Zeit – Monaten oder Jahren – wieder schlechter sieht. „Die langfristigen Auswirkungen der Operation können noch nicht eingeschätzt werden, da es die Lasik in Deutschland erst seit 1993 gibt“, sagt die Verbraucherschützerin.
Schwierig bei starker Sehbeeinträchtigung
Je weniger stark beeinträchtigt das Sehvermögen vor der OP war, desto besser stehen die Chancen, hinterher ohne Brille scharf zu sehen, erklärt Knorz. Wenn der Betroffene danach noch eine Brille braucht, ist es zumindest eine schwächere als vorher. Allerdings: Auch wer nach der OP ohne Brille auskommt, muss Knorz zufolge damit rechnen, dass ungefähr ab dem 50. Lebensjahr zum Lesen wieder eine Brille gebraucht wird.
Wer sich für den Eingriff entscheidet, sollte vorher eine Woche lang keine weichen Kontaktlinsen tragen. Harte Kontaktlinsen lässt man zwei bis vier Wochen vor der OP weg. „Vor der Operation erhält der Patient eine Beruhigungspille“, erklärt Knorz. Anschließend werden die Augen mit Tropfen betäubt. Die OP verläuft in aller Regel schmerzfrei – und sie ist schnell vorüber. „Pro Auge ist ein Zeitaufwand von etwa fünf bis zehn Minuten nötig“, so Knorz. Beide Augen können in einer OP-Sitzung operiert werden. Danach kann der Patient nach Hause gehen.
So läuft die OP ab
Bei der Lasik-Methode trennt der Arzt mit einer Art Hobel eine etwa 0,15 Millimeter dicke Lamelle der Hornhaut teilweise ab und klappt sie wie einen Deckel um. Danach schleift er mit einem Laser das Innere der Hornhaut ab – so wird die Fehlsichtigkeit ausgeglichen. Danach klappt der Operateur die Hornhautlamelle wieder zurück und drückt sie an. Sie saugt sich von selbst fest. Bei den Operationsverfahren hat sich Knorz zufolge neben dieser Methode das „Smile“ (Small-Incision-Lentikelextraktion) bewährt. „Smile“ ist ein neueres und schonenderes Laserverfahren, bei dem beispielsweise der Hornhautdeckel nicht abgetrennt wird.
Nach der Operation sollten sich Patienten in den ersten Tagen die Augen nicht reiben. „Sie können aber oft schon am Tag nach der OP ihrem gewohnten Alltag nachgehen“, sagt Knorz. Sie sollten jedoch zu ihrem Arzt gehen, wenn sie Schmerzen haben oder bemerken, dass sie schlechter zu sehen beginnen.
Keine Kassenleistung
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für ambulant erbrachte Laserbehandlungen grundsätzlich nicht, da diese Verfahren momentan nicht zum Leistungskatalog der GKV gehören, sagt Ann Marini vom GKV-Spitzenverband. Die private Krankenversicherung entscheidet im Einzelfall. „Privatversicherte sollten dies im Vorfeld mit ihrem Versicherungsunternehmen besprechen“, rät Jens Wegner vom Verband der Privaten Krankenversicherung. (tmn) Hier finden Sie mehr Informationen zum Thema Medizin.